Das Ende meines ersten digital Projektes

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Re: Das Ende meines ersten digital Projektes

von wowa » 01 Dez 2024, 16:53

Wenigstens etwas Positives gibt es zu berichten. Ich konnte fast Alles in der Bucht verkaufen. Natürlich mit Verlust aber immerhin habe ich ein wenig zurück bekommen. Das wird jetzt in vernünftigere Dinge investiert. Z.B. in die nächste Reise mit meiner Frau. Da haben wir dann Beide was davon. Es war halt ein sehr teures Experiment was voll nach Hinten losgegangen ist. Euch weiterhin viel Spaß mit Eurem Hobby.

Re: Das Ende meines ersten digital Projektes

von LAG-Isartalbahn » 25 Jul 2024, 15:42

Hallo Peter

schade das Du aufgegeben hast :roll: .
Ich versteh dich zwar, ich glaube aber dass Du manch Dinge zu ernst (was die Anlage betrifft) siehst, Rückschläge gehören dazu und bringen uns weiter.
In Ordnung man kann als "Fremder" leicht Reden?
Zu deiner "Sache" mit den Fotos bin ich irgendwie deiner "Ansicht", man kann nie wissen was in so manchen "Gehirnen" irgendwelcher "Abmahnern" vorgeht und alles "rechtlich" möglich ist.
Ich denke da an den Spruch "Eine Sache, zwei Anwälte, drei Meinungen"!

Ich hoffe aber dass Du uns "Treu bleibst" , weiter mit liest und ab und an einen Kommentar abgibst?

Mach`s Gua`d
und schöne Grüße
Eduard

Re: Das Ende meines ersten digital Projektes

von Helmut » 02 Jul 2024, 16:02

Hallo Peter,
schade, aber ich kann Deine Argumentation nachvollziehen, auch wenn ich hinsichtlich der Fotos skeptisch bin. Ich glaube, dass Frau Kainz da falsch liegt.

Die auf jeden Fall alles Gute.

Gruß aus KerpeN
Helmut

Re: Das Ende meines ersten digital Projektes

von wowa » 30 Jun 2024, 16:25

Hallo Helmut und Mobagemeinde,

Ich habe kürzlich auf meine Anfrage bei Roco/Fleischmann ob ich meine farblich veränderte Fleischmann Lok ohne Genehmigung veröffentlichen darf. Anbei der Text meiner Anfrage und die Antwort von Fleischmann darauf:
Hallo, ich wollte höflichst fragen, ob ich solche Bilder (siehe Anhang) ohne Ihre vorherige Genehmigung im Internet (eigene Homepage oder Forum) veröffentlichen darf. Die BR211 wurde von mit stark farblich verändert. Darf ich die dann noch als Fleischmann Produkt bezeichnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen...
Als Antwort erhielt ich vor wenigen Tagen dann folgendes:
Sehr geehrter Herr ...,

ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie bei uns hinsichtlich der Verwendung anfragen.
Ohne unsere Genehmigung dürften Sie dieses Foto nicht verwenden.
Hiermit erteile ich Ihnen die Genehmigung zur Verwendung des Fotos.
Bitte beschreiben sie, dass es sich um ein Fleischmann Produkt handelt, aber von Ihnen farblich verändert wurde.

mit freundlichen Grüßen

Ute Kainz
____________________________________________________________________
Legal Department

ROCO | FLEISCHMANN
Modelleisenbahn GmbH
Ich wollte Euch das nicht vorenthalten, da es doch nicht ganz so einfach ist wie gedacht. Ich verabschiede mich damit bei Euch da ich mein Hobby Modellbahn beendet habe. Ist dann doch nicht das was für mich geeignet ist auch weil ich damit etwas überfordert bin und mir das nötige Geschick fehlt. Viel Spaß Euch weiterhin bei eurem wirklich schönen Hobby.

PS: Helmut Du kannst meinen Account jetzt löschen. Dankeschön für die Zeit bei Euch.

Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

von Helmut » 03 Apr 2024, 12:49

Hallo,
Marken- und Designschutz ist im kommerziellen Bereich der Schutz gegen Missbrauch von Marke und Design durch Konkurrenten. Kaufe ich mir ein Auto, mache davon ein Foto und stelle das mit dem Markenemblem auf dem Fahrzeug ins Netz, dann ist das in meinen Augen okay. Habe ich aber eine (private) Homepage über Autos und nutze das Emblem als Homepageeyecatcher auf jeder Seite könnte ich mir Probleme vorstellen. Das Urheberrecht dagegen ist auch im Privatbereich zu beachten. Selbstfotographierte Bilder sollten kein Problem sein, wenn sie an Orten mit Fotographiererlaubnis gemacht worden sind. Hier wird einzig das Recht am eigenen Bild kritisch. Also kann man meiner Meinung nach den Ball flach halten.

Gruß aus KerpeN
Helmut

Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

von MHAG » 03 Apr 2024, 11:21

Hallo Ralph,

vollkomene Zustimmung, wenn es um Verkaufsabsichten geht, da können eklige Situationen entstehen...
Aber hier ist ein Hobby-Forum ohne Verkaufsabsichten oder so, da treffen die (auch in den Links) geschilderten Situationen nicht zu.
Deswegen halte ich das immer noch für eine Panikaktion.
Würde es nämlich zutreffen, dass, wenn auf einem Bild ein erkennbares Produkt zu sehen ist (das kann dann ein Auto, Kleidung, Schuhwerk, eine Brille, oder bei einem Haus die Haustüre, im Keller steht ein Farbeimer mit Markennamen, im Garten die Gießkanne etc. sein), dieses Bild nicht mehr gezeigt werden dürfte ohne irgendeiner Zustimmung von irgendwem (erstmal rausbringen, wer da zustimmen müsste), dann dürfte es keinerlei Bilder mehr zu sehen geben; weder im Internet noch in Zeitschriften oder Fernsehen.
Im ersten verlinkten Beitrag geht es um "Produktfotos", das impliziert also Bilder, die für verkaufsförderne Zwecke gemacht bzw. verwendet wurden. Also im weiteren Sinn um Werbung. In dem 2.verlinkten Beitrag von Dr. jur. Ronald Kandelhard z.B. wird kaum auf die Verwendung des Bildes eingegangen ausserhalb von kommerziellen Interessen.
Beides trifft bei Berichten über Basteleien aus dem Hobbybereich nicht zu, es sind keine kommerziellen Absichten hinter den Bildbeiträgen. Und wie oft steht noch eine Leimflasche oder Farbdose ohne Absicht auf einem Bild herum? Ich glaube nicht, dass dieses Produkt dann verkauft werden soll; wenn Absicht, dann soll es als Hinweis auf das verwendete Material dienen.
Anders kann es aussehen, wenn ein Profimodellbaubetrieb Produkte verwendet und im Bild zeigt; da die Vorstellung hier eine Werbung für eine Dienstleistung (=Modellbau) sein könnte, könnte das unter Umständen problematisch werden. Allerdings dürfte da dann die von Kai zitierte Textpassage wieder ziehen.
Ich bleibe dabei: Die Löschung der Bilder war auf Grund eines falsch verstandenen Textes absolut unnötig hier.

Viele Grüße 8-)
Michael
(kein Jurist)

Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

von alsimera » 03 Apr 2024, 09:57

Hallo Michael,

von unnötiger Panikaktion würde ich nicht sprechen. Ich betreibe einen Online-Shop für Druckerzubehör und Büromaterial und habe auf meiner Website einige Bilder aus einem Archiv mit frei verfügbaren Bildern verschönert. Es hat kein halbes Jahr gedauert, bis ich von einem RA ein Schreiben mit einer saftigen Rechnung bekam.
Das Bild an sich war zwar frei, aber nicht was es zeigte, das war das Problem. War eine teure Erkenntnis.

Weiterhin habe ich Produkte im Internet verkauft auf Plattformen die man kennt. Dabei habe ich den Markennamen eines Herstellers in der Beschreibung genannt, obwohl es sich um ein Produkt eines Drittanbieters handelte. Das Angebot war keine 2h online, da bekam ich schon eine Mail mit der Aufforderung das zu ändern wenn ich nicht eine saftige Strafe zahlen wolle.

In dem Zug habe ich mich auch ein wenig mit dem Thema beschäftigt. Selbst gemachte Bilder zum privaten Verkauf von Artikeln sind wohl kein Problem, sonst würde es EBAY und die anderen nicht geben. Das Verwenden von Bildern des Herstellers allerdings wird wohl zu Problemen führen, da diese sein Eigentum sind.
Wenn jemand Bilder seiner Anlage oder auch nur seiner Fahrzeuge hier Postet, ist das je keine Verkaufsaktion, sollte daher auch kein Problem sein. Sonst hätten alle Foren das gleiche Problem.

Gruß Ralph

Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

von MHAG » 02 Apr 2024, 01:08

Hallo Peter,

könnte es sein, dass Du einem Aprilscherz aufgesessen bist? Ich habe mir das in den Links durchgelesen; ja, es gibt einzelne Objekte, die nicht im Internet ohne Genehmigung gezeigt werden dürfen (prominentes Beispiel ist der Eiffelturm). Aber ansonsten dürfte es ja keine einzige Zeitschrift mehr geben, da dort immer Bilder gezeigt werden, auch mit Markenzeichen und Design. In den Links geht es ausserdem immer um Werbung und Verkauf bzw. Gewinnabsicht, vom Hobbybereich habe ich nichts gefunden. Der 2. Link wirkt zudem inhaltlich auf mich etwas befremdlich, vor allem der Fragen/Antwort-Bereich unten...
Dass Du jetzt die Bilder gelöscht hast, war meiner Meinung nach eine unnötige Panikaktion.
Was war denn der Auslöser für Deine Recherche?

Neugierige Grüße 8-)
Michael

Re: Mein erstes digital Projekt von Rauenstein nach Waldbrunn

von Kai Eichstädt » 02 Apr 2024, 00:45

Moin Peter,

du darfst mit deinen Bildern machen, was du willst und zeigen, was du willst. Aber wenn du sie hier alle löscht, kann der ganze Fred gleich in den Mülleimer...
Ich wage mal die Behauptung, du hast da vieles falsch verstanden.
Aus deinem ersten Link:
Wann eigene Fotos von Produkten Dritter erlaubt sind

Das MarkenG schützt zwar unter anderem Markennamen sowie Firmenlogos und -schriftzüge, jedoch gibt es Ausnahmen, wodurch eine Abbildung auf Fotos doch erlaubt sein kann. Juristen sprechen vom Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 Abs. 1 MarkenG. Markus Robak, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht von der auf Markenrecht spezialisierten Kölner Kanzlei Jonas, erklärt diesen Grundsatz: "Ist ein Markenprodukt mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischem Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden, kann dieses Produkt ohne weitere Zustimmung des Markeninhabers weitervertrieben werden; der Markenschutz an diesem Produkt ist erschöpft. Erlaubt ist grundsätzlich auch, mit einem selbst erstellten Foto des Produkts zum Beispiel im Internet für den Verkauf zu werben." Das gelte auch für geschützte Designs.

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass ein Handwerksbetrieb Fotos von Produkten erstellen und diese auf seiner Homepage veröffentlichen darf, selbst wenn der Markenname oder das Logo zu sehen ist und auch dann, wenn das Produkt Designschutz genießt – sofern der Handwerksbetrieb die fotografierten Produkte verkaufen möchte.
Hast du mal überlegt, was Zeitschriften wie die MIBA für einen Aufwand betreiben müssten, wenn sie Privatanlagen vorstellen und dabei viele Bilder der Anlage machen?

Gruß
Kai

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